Staubsaugen ist keine Tätigkeit, die man „einfach so“ bewältigen kann. Vielmehr ist in der Tat – man höre und staune – auch eine rechtliche Seite dabei zu berücksichtigen. Diese rechtlichen Aspekte beziehen sich zum einen auf die Qualität der Saugleistung an sich, aber auch auf die mit dem Saugvorgang mitunter einhergehende Lautstärke.
Nicht zuletzt ist freilich auch der ökologische Aspekt zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber in dieser Hinsicht immer neue Vorgaben und Hinweise publiziert, die es unbedingt zu beachten gilt. Mit Blick auf die Qualität der Saugleistung bzw. auf die damit verbundenen rechtlichen Aspekte sei gesagt, dass diesbezüglich die Auswahl der Filter im Sauggerät eine sehr wesentliche Rolle spielt.
So ist es zum Beispiel in medizinischen Bereichen nicht zugelassen, mit „herkömmlichen“ Staubsaugern zu arbeiten. Denn gerade hier gelten spezifische Sicherheits- bzw. Gesundheitsbestimmungen, welche in Bezug auf die Filterqualität von grundlegender Bedeutung sind. Staubsauger mit „normalen“ Filtern bzw. Filtersystemen dürfen hier demgemäß nicht zum Einsatz kommen, sondern vielmehr sind in diesen Institutionen und Einrichtungen Filtersysteme gefragt, die in der Lage sind, ein Höchstmaß an Feinstaub zu absorbieren.
Das bedeutet, dass diese Filter demgemäß imstande sind, selbst feine Staub- und Schmutzpartikel beim jeweiligen Saugvorgang im Inneren des Gerätes zu halten und nicht an die Umgebung abzugeben. Wäre die Filterleistung zu schwach, so könnte dieses unter Umständen schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, wobei hier unter anderem von Quarantäne-Stationen, Onkologien und so weiter die Rede ist.
Effizient und lautstark?
Staubsauger einen sehr wichtigen Stellenwert ein. Sicherlich hat jeder Verbraucher, der über ein altes oder noch recht lautstarkes Gerät verfügt, die Pflicht, das Staubsaugen möglichst nicht auf die Mittagspause oder auf die späten Abendstunden zu verlegen.
In dieser Hinsicht ist in jedem Fall die allgemeingültigen Vorgaben mit Blick auf Mittags- und Nachtzeiten zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Regionen zu bestimmten Zeiten eben nicht gestattet ist, Lärm zum Beispiel auch bei der Hausarbeit zu machen. Auf diese Weise kann von Anfang an zu einer guten Nachbarschaft beigetragen werden.